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   FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12 Kg   

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FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12 Kg (https://dejure.org/2013,51827)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2013 - 7 K 4595/12 Kg (https://dejure.org/2013,51827)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7 K 4595/12 Kg (https://dejure.org/2013,51827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG - Begrenzung der Kindergeldberechtigung auf die Monatszeiträume der Erzielung inländischer Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG - Begrenzung der Kindergeldberechtigung auf die Monatszeiträume der Erzielung inländischer Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.10.2012 - V R 43/11

    Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach §

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.2012 V R 43/11 stelle einen Verstoß gegen verbindliche Vorgaben des deutschen Gesetzgebers sowie die gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung dar.

    Vor Begründung und nach Aufgabe eine inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts besteht daher kein Anspruch auf Kindergeld (vgl. BFH Urteil vom 24.10.2012 V R 43/11, BFHE 239, 327).

    Zu Recht stellt der BFH in der Entscheidung vom 24.10.2012 (aaO.) darauf ab, bei Anwendung von § 62 Abs. 1 Nr. 2 b EStG liege eine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nur für die Kalendermonate vor, in denen der Kindergeldberechtigte Einkünfte des § 49 EStG erziele, die nach § 1 Abs. 3 der Einkommensteuer unterlägen.

    Beim Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht und umgekehrt kann Kindergeld daher nur vom Beginn des Monats, in dem ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird, bis zum Ablauf des Monats, in dem dieser aufgegeben wird, gewährt werden (vgl. BFH vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; vom 24. Oktober 2012 V R 43/11 BFHE 239, 327 BFH/NV 2013, 448).

    Wer ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt als nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger keine Einkünfte im Inland erzielt, kann kindergeldrechtlich nicht besser gestellt werden als ein Steuerpflichtiger, der durch seinen Wegzug ins Ausland seinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt und mit Beendigung des Monats seines Wegzugs seinen Anspruch auf Kindergeld verliert (BFH vom 24.10.2012 V R 43/11, a.a.O.).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Beim Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht und umgekehrt kann Kindergeld daher nur vom Beginn des Monats, in dem ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird, bis zum Ablauf des Monats, in dem dieser aufgegeben wird, gewährt werden (vgl. BFH vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; vom 24. Oktober 2012 V R 43/11 BFHE 239, 327 BFH/NV 2013, 448).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 70/99

    Kindergeld; in Deutschland tätiger griechischer Staatsbürger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Die Finanzgerichte hätten sich in ihrer bisherigen Rechtsprechung auf die Entscheidung des BFH VIII R 61/00 und VIII R 70/99 berufen.
  • BFH, 24.05.2012 - III R 14/10

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Die Entscheidung des V. Senates widerspreche anderen Entscheidungen des BFH, so Urteil vom 24.05.2012 III R 14/10.
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 61/00

    Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Die Finanzgerichte hätten sich in ihrer bisherigen Rechtsprechung auf die Entscheidung des BFH VIII R 61/00 und VIII R 70/99 berufen.
  • FG Düsseldorf, 18.01.2012 - 10 K 2739/10

    Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht im Inland als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 7 K 4595/12
    Das im Kindergeldrecht geltende Monatsprinzip gebietet es, die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG - auch wenn diese steuerlich zu einer Veranlagung für das Kalenderjahr führt - kindergeldrechtlich auf den Zeitraum des Bezugs inländischer Einkünfte zu begrenzen (vgl. FG Düsseldorf vom 18.1. 2012 10 K 2739/10 Kg EFG 2012, 1282 m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2015 - III R 14/14

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. November 2013  7 K 4595/12 Kg aufgehoben.
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